Beiträge der DJK Spvgg. Eiche Offenbach e.V. im Jahr 2023 (Beitragsordnung 2019)

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahr 2023 wurden die Vereinsbeiträge für das Jahr 2023 und die Folgejahre wie folgt festgelegt:
„Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Jahr 2023 jährlich an die vom Statistischen Bundesamt in Deutschland ermittelte und ausgewiesene Veränderungsrate zum Vorjahr des „Verbraucherpreisindex für Deutschland“, aufgerundet auf den nächsten Eurobetrag ohne Cent, angepasst und neu festgelegt. Näheres regelt die jeweils gültige Beitragsordnung.“
Der „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ wird umgangssprachlich auch als „Inflationsrate“ (Jahresteuerungsrate) bezeichnet: Über die Entwicklung der „Inflationsrate“ zum Vorjahr wird in den Medien regelmäßig berichtet, so dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, die Veränderung der jährlichen Mitgliedsbeiträge nachzuvollziehen.
Die Inflationsrate (Jahresteuerungsrate) für Deutschland für das Jahr 2023 beträgt gemäß dem Statistischen Bundesamt 7,9%.

Die Abteilungen können auf Antrag und Beschluss der Abteilungsversammlung einen gesonderten Zusatz-/Saison-Beitrag festsetzen. Der Vereinsvorstand muss seine Zustimmung erteilen.

Die Beiträge sind im Bankeinzugsverfahren zu entrichten. Jedes Mitglied, das den Beitrag dennoch nur nach Zustellung einer Rechnung auf das Konto der DJK Eiche einbezahlt, hat für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine zusätzlich Gebühr in Höhe von
€ 3,- zu entrichten.

Daraus folgen nachfolgende Vereinsbeiträge für das Jahr 2023:

 

  

Änderungen der Mitglieder-Daten (Anschrift, Bank- und Konto-Änderungen) sind zur Vermeidung von Fehlbuchungen und damit zusätzlichen Kosten umgehend mitzuteilen an die Abteilungsleitungen bzw. an

Beate Jeidler, Heusenstammer Weg 17, 63071 Offenbach, Tel.: 069-858353

Die durch fehlende Änderungsmitteilung entstehenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.

Für jede Rechnungs-Wiederholung/Mahnung muss eine Aufwandsgebühr in Höhe von € 2,50 erhoben werden. Für jede Bank-Einzugs-Wiederholungen muss eine Aufwandsgebühr in Höhe von € 7,50 erhoben werden.

Die Vereins-Mitgliedschaft endet nur aufgrund einer schrftl. Kündigung bis zum 30.9. des lfd. Jahres, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft satzungsgemäß bis zum Ende des folgenden Jahres (mit Beitragspflicht).

gez. Horst Nitsche, für den Vorstand, im März 2023