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I. Name und Sitz

1.

Der Verein führt den Namen:
DJK-"EICHE" Sportvereinigung Offenbach am Main e.V. und besteht seit dem 28.08.1948.
   
2. Sitz des Vereins ist Offenbach am Main.
   
3. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen und seiner Fachverbände sowie des DJK Sportverbandes Deutsche Jugendkraft, katholischer Bundesver- band für Leistungs- und Breitensport. Er untersteht zugleich deren Satzungen mit gleichen Rechten und Pflichten.
   
4. Die Farbe des Vereins ist blau-weiß. Vereinszeichen ein Eichenbaum auf blauem Grund im runden Feld und das DJK-Zeichen.
   
5. Der Verein ist im Vereinsregister unter der Register-Nr. VR 702 beim Amtsgericht Offenbach eingetragen.
   



II. Zweck und Aufgabe des Vereins

1.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel, die dem Verein von irgendwelcher Seite zufließen, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
   
2. Die zu leistenden Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Änderungen sind den Mitgliedern bekannt zu geben. Neben den Mitgliedsbeiträgen ist die DJK-"EICHE" auf Grund ihrer Aufgaben dringend auf Spenden angewiesen. Geldspenden oder Sachspenden sind an die Geschäftsstelle der DJK-"EICHE" zu richten, bzw. können Geldbeträge auf eines der Konten der DJK-"EICHE" eingezahlt werden. Auf Wunsch werden hierfür steuerabzugsfähige Quittungen ausgestellt..
   
3. Der Verein ermöglicht seinen Mitgliedern in den einzelnen Abteilungen und Sportarten sachgerechten Sport und dient der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi. Er vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft.
   
4. Der Verein übt seine Tätigkeit aus nach den Grundrechten der Demokratie und der Gewissensfreiheit, jedoch stets in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des christlichen Glaubens.
   
5. Der Verein betreibt die Leibesübungen im volkstümlichen Sinne und will seine Mitglieder zu allgemeiner allseitiger Sportbetätigung führen, in gutem Sportethos. Er pflegt Wettkampf und Leistung.
   
6. Der Verein bietet einen geordneten Sport- und Spielbetrieb in den einzelnen Abteilungen und Gruppen. Er ermöglicht Wettkampfmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden.
   
7. Der Verein sorgt für Sportgelegenheit auf Sportplatz und in Sporthalle. Er ist bemüht um Sportkleidung und Sportgerät. Er bildet eine sportlich erzieherische tüchtige Gemeinschaft.
   
8. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Förderung des Sports für alle Altersgruppen, insbesondere der Breitenarbeit im Jugendsport.


III. Mitgliedschaft

1.

Mitglied des Vereins kann jeder unbescholtene Bürger werden, der diese Satzung und die Ziele und Aufgaben der DJK anerkennt.
   
2. Der Verein unterscheidet in der Mitgliedschaft:
  a) die Vollmitglieder über 18 Jahre
  b) die jugendlichen Mitglieder von 14 - 18 Jahre
  c) die Schüler unter 14 Jahre
  d) die fördernden Mitglieder, die durch einen entsprechenden Beitrag und andere Hilfe die Zwecke des Vereins zu fördern bereit sind.
   
3. Eintrittserklärungen und Austrittserklärungen bedürfen der Schriftform. Beide sind an den Vorsitzenden bzw. die Geschäftsstelle der DJK-"EICHE" zu richten. Bei Minderjährigen unter
18 Jahren ist für die Eintritts- und Austrittserklärung neben der eigenen Unterschrift die des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund) erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit seiner Unterschriftsleistung erkennt das Mitglied die Vereinssatzung ohne Einschränkung an.
   
4. Die Mitgliedschaft bei der DJK-"EICHE" ist bis zum 31.12. des auf den Zeitpunkt der Eintrittserklärung folgenden nächsten Jahres unkündbar. In der Folgezeit kann die Mitgliedschaft durch schriftliche Austrittserklärung jeweils zum Ende eines Jahres gekündigt werden, dies jedoch nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Somit muss eine Austrittserklärung bis spätestens 30.09. des betreffenden Jahres entweder bei dem Vorsitzenden oder bei der Geschäftsstelle der DJK-"EICHE" eingegangen sein. In besonderen Fällen kann auf begründeten schriftlichen Antrag eines Mitgliedes, mit Zustimmung des Vorstandes, eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden.
   
5. Die Pflichten der Mitglieder sind:
  a) Die Satzung des Vereins anzuerkennen und ihre Ziele und Aufgaben zu verwirklichen;
  b) am Leben des Vereins aktiv und regelmäßig teilzunehmen und für die Ziele und Aufgaben im deutschen Sport sich einzusetzen;
  c) in Sport und Leben echte Haltung, gute Kameradschaft und Hilfsbereitschaft zu zeigen;
  d) die festgesetzten Beiträge zu entrichten.
     
Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren jährlich eingezogen. Das Mitglied hat sich bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, am SEPA-Lastschriftver-fahren teilzunehmen.
Für jede Wiederholung einer SEPA-Lastschrift wegen Nichteinlösung (Rücklastschrift) wird vom Mitglied eine Kosten- und Aufwandsentschädigung erhoben. Die Höhe der Beiträge sowie der Kosten- und Aufwandsentschädigung bei Nichteinlösung von SEPA-Lastschriften regelt die Beitragsordnung.
   
6. Bei satzungswidrigem oder sonstigem vereinsschädigendem Verhalten eines Mitgliedes hat der Ausschluss aus dem Verein durch Vorstandsbeschluss zu erfolgen. Das Mitglied hat die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 14 Tagen. Maßgebend ist der Eingang des schriftlich zu erhebenden Einspruchs bei dem Vorsitzenden oder der Geschäftsstelle. Der Vereinsvorstand entscheidet dann endgültig.



IV. Führung und Verwaltung des Vereins

Die Organe zur Führung und Verwaltung des Vereins sind:

- der Vereinsvorstand
- der Ehrenrat
- die Mitgliederversammlung.
   
1. Der Vereinsvorstand:
  a) Dem Vereinsvorstand gehören an (alle Bezeichnungen sind geschlechtsneutral):
    - der Vorsitzende
    - mindestens zwei, höchstens vier stellvertretende Vorsitzende
    - der Geistliche Beirat
    - der Schriftführer
    - der Kassenwart
    - der Jugendleiter
    - der Sportwart
    - der Pressewart
    - der Vergnügungswart
    - der Rechtswart
    - die Abteilungsleiter der betriebenen Sportarten
    - der Vertreter der Passiven
    - die Ehrenmitglieder
       
    Der Vereinsvorstand kann einen geschäftsführenden Vorstand bilden. Ihm gehören an:
    - der Vorsitzende
    - die stellvertretenden Vorsitzenden
    - der Geistliche Beirat
    - der Schriftführer
    - der Kassenwart
    -  der Jugendleiter
    -  der Pressewart
    -  der Vorsitzende des Ehrenrates
       
   
Die Mitglieder des Vereinsvorstandes, mit Ausnahme des Geistlichen Beirates und der Abteilungsleiter, werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
 
Der Geistliche Beirat wird auf Vorschlag des Vereinsvorstandes vom Bischöflichen Ordinariat bestellt und von der Mitgliederversammlung bestätigt.
 
Die Abteilungsleiter werden von ihren Abteilungen gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt.
 
Die Ehrenmitglieder werden vom Vereinsvorstand ernannt und von der Mitgliederversammlung bestätigt.
       
  b) Aufgabe des Vereinsvorstandes ist die Führung und Verwaltung des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vereinsvorstand beschließt die Ehrenordnung. Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertreten den Verein nach innen und außen, jeder für sich allein..
       
  c) Der Vereinsvorstand tritt in jedem Quartal eines Jahres mindestens einmal zusammen. Der Vorsitzende beruft den Vereinsvorstand ein. Er leitet die Sitzungen.
       
2. Der Ehrenrat:
  a) Dem Ehrenrat gehören an:
    - der Vorsitzende des Vereinsvorstandes
    - alle Ehrenmitglieder
       
    Der Ehrenrat wählt aus seinen Mitgliedern den Ehrenratsvorsitzenden. Die Ehrenmitglieder werden durch den Vereinsvorstand ernannt und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden in der Ehrenordnung geregelt.
       
  b) Aufgaben des Ehrenrates sind:
    - Repräsentation des Vereins nach innen und außen in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vereinsvorstand
    - Mitwirkung bei Ehrungen für Verdienste und bei der Ernennung von Ehrenmitgliedern
    - Mitwirkung bei Vorschlägen des Vereinsvorstandes an die Mitgliederversammlung für die Neubesetzungen von Positionen des geschäftsführenden Vereinsvorstandes
    - Mitwirkung bei Anträgen des Vereinsvorstandes an die Mitgliederversammlung auf Änderung der Vereinssatzung
    - Mitwirkung bei Behandlung von Beschwerden, Einsprüchen und Vereinsausschlüssen von Mitgliedern auf Grundlage von Vorschlägen des Vereinsvorstandes
       
  c) Der Ehrenrat tritt in jedem Kalenderjahr mindestens einmal zusammen. Der Vorsitzende des Ehrenrates beruft den Ehrenrat ein. Er leitet die Sitzungen.
       
3. Die Mitgliederversammlung:
  a) Der Mitgliederversammlung gehören der Vereinsvorstand und alle Vereinsmitglieder an. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
  b) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: 
    - Beratung und Beschlussfassung über Anträge. Die Anträge werden den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Das gilt nicht für Satzungsänderungen oder Anträge zur Auflösung des Vereins.
    - Entgegennahme der Tätigkeitsberichte des Vereinsvorstandes
    - Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Ehrenrates
    - Entgegennahme des Finanzberichtes und des Kassenprüfungsberichtes
    - Entlastung des Vereinsvorstandes
    - Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    Beschlussfassung über den Beitrag
    Wahl bzw. Bestätigung des Vereinsvorstandes und der Kassenprüfer
    Ernennung von Ehrenvorsitzenden
    Bestätigung der Ernennung von Ehrenmitgliedern
       
  c) Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorstand jährlich wenigstens einmal einberufen; sie muss auch einberufen werden, wenn 1/3 aller Mitglieder einen dahingehenden Antrag stellt. Die Einberufung erfolgt durch Einladung (u.a. durch das Eiche-Blättchen); sie hat mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen. Anträge müssen 8 Tage vor der Mitgliederversammlung bei dem Vorsitzenden oder der Geschäftsstelle der DJK-"EICHE" eingereicht sein.
  d) Alle Wahlen der Mitgliederversammlung erfolgen auf die Dauer von 2 Jahren.
  e) Die Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Auflösung des Vereins bedarf einer ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung. Für andere Beschlüsse und Wahlen ist einfache Mehrheit der Anwesenden maßgebend. Die Beschlüsse sind in einfacher Schriftform durch den Vorstand zu protokollieren.
       


V. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

a)  Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
b) Als Mitglied des Landessportbundes, der Fachverbände und des DJK Sportverbandes ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten zu melden.   
c) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen Veranstaltungen kann der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder veröffentlichen. 
d) In seiner Vereinszeitschrift „Eiche-Blättchen“ sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.
Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.
e)  Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt.
f) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige Nutzung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist.
Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
g) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. 

 

VI. Vereinsvermögen
 

1. Das Vermögen des Vereins dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Es ist somit ausschließlich für diesen Zweck zu nutzen. Alle Funktionen im Vereine werden ehrenamtlich ausgeübt. Den ehrenamtlichen Tätigen sowie den Sporttreibenden werden nur nachweisbare oder glaubhaft gemachte Barauslagen ersetzt. Die DJK-"EICHE" ist damit ein reiner Amateurverein.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrgemeinde Dreifaltigkeit in Offenbach am Main, die dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Satzungsänderungen beschlossen am 21. März 2018
in Offenbach am Main
Pfarrzentrum Dreifaltigkeit
Grenzstraße 125
Vorsitzender
Horst Nitsche