E h r e n o r d n u n g
(Beschluss des Vereinsvorstandes der DJK Spvgg. Eiche am 22.02.2010)

Die DJK Spvgg. Eiche Offenbach am Main verleiht für langjährige Mitgliedschaft
und/oder Verdienste um die Ziele und Aufgaben der DJK Spvgg. Eiche Offenbach folgende

 

E h r e n z e i c h e n
I.     Für Vereinstreue

I.1.  das Ehrenzeichen für langjährige Vereinstreue

 

a)  in Bronze wird Mitgliedern verliehen, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen Mitglied der DJK Eiche Offenbach sind. Das Ehrenzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem bronzenen Vollkranz mit der Zahl 10.

b)  in Silber wird Mitgliedern verliehen, die mindestens 25 Jahre ununterbrochen Mitglied der DJK Eiche Offenbach sind. Das Ehrenzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem silbernen Vollkranz mit der Zahl 25.

c)  in Gold wird Mitgliedern verliehen, die mindestens 40 Jahre ununterbrochen Mitglied der DJK Eiche Offenbach sind. Das Ehrenzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem goldenen Vollkranz mit der Zahl 40.

d)  in Gold wird Mitgliedern verliehen, die mindestens 50 Jahre ununterbrochen Mitglied der DJK Eiche Offenbach sind. Das Ehrenzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem Vollkranz mit der Zahl 50.


I.2.  das Ehrenzeichen für Gründungsmitglieder (nur noch nachrichtlich!)

 

Den Gründungsmitgliedern wurde einmalig im Jubiläumsjahr 1988 ein entsprechendes Ehrenzeichen – traditionsemblem mit vollem, goldenen Kranz und der Aufschrift „Gründungsmitglied“ – verliehen.


II.    Für  Verdienste

II.1. das Vereins-Ehrenzeichen in Bronze für große Verdienste

 

wird insbesondere Mitgliedern verliehen, die mindestens 5 Jahre Mitglied sind und sich durch persönlichen Einsatz große Verdienste um die DJK Spvgg. Eiche Offenbach erworben haben. Das Ehrenzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem vollen bronzenen Kranz.

II.2. das Vereins-Ehrenzeichen in Silber für besondere Verdienste

 

wird insbesondere Mitgliedern verliehen, die mindestens 10 Jahre Mitglied sind und sich durch langjährigen persönlichen Einsatz besondere Verdienste um die DJK Spvgg. Eiche Offenbach erworben haben. Das Ehrenzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem vollen silbernen Kranz.

II.3. das Vereins-Ehrenzeichen in Gold für hervorragende Verdienste

 

wird insbesondere Mitgliedern verliehen, die mindestens 15 Jahre Mitglied sind und sich durch langjährigen persönlichen Einsatz hervorragende Verdienste um die DJK Spvvg. Eiche Offenbach erworben haben. Das Ehrenzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem vollen goldenen Kranz.

II.4. das Vereins-Ehrenzeichen in Gold für Ehrenmitglieder

 

wird Mitgliedern verliehen, die mindestens 25 Jahre Mitglied sind und sich während eines Zeitraumes von mindestens 15 Jahren überragende Verdienste um die DJK Spvvg. Eiche Offenbach erworben haben.

Das Ehrenabzeichen besteht aus dem Vereinswappen mit einem vollen goldenen Kranz und der Aufschrift „Ehrenmitglied“.

II.5. das Vereins-Ehrenzeichen Eichenlaub in Gold für langjährige, hervorragende Verdienste

 

wird Mitgliedern verliehen, die mindestens 50 Jahre Mitglied sind und sich während dieses Zeitraumes überragende Verdienste um die DJK Spvvg. Eiche Offenbach erworben haben.

Das Ehrenabzeichen besteht aus einem goldenen Eichen-Zweig mit einer Eichel.


Die Ehrenzeichen I. für Vereinstreue werden aufgrund der Feststellungen aus der Mitgliederstatistik verliehen.

Die Ehrenzeichen II. für Verdienste. 1. in Bronze, 2. in Silber und 3. in Gold und II.5. können von Abteilungsleitungen und vom geschäftsführenden Vereinsvorstand beantragt werden. Über einen Antrag entscheidet der Vereinsvorstand. Der Vereinsvorstand entscheidet auch über Ausnahmen wenn nicht alle Regelvoraussetzungen für die Verteilung vorgenannter Ehrenzeichen vorliegen.

Das Ehrenzeichen II.4. für Ehrenmitglieder kann nur auf Antrag des geschäftsführenden Vereinsvorstandes durch Beschluss des Vereinsvorstandes verliehen werden. Dieser Beschluss ist durch die nächste Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Der Verein kann einen Ehrenvorsitzenden ernennen. Voraussetzung ist die langjährige und besonders verdienstvolle Amtsführung als Vereinsvorsitzender. Die Entscheidung darüber trifft die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vereinsvorstandes.


Offenbach am Main, den 22. Februar 2010

Hörber, Vorsitzender